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   LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11   

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https://dejure.org/2011,43461
LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11 (https://dejure.org/2011,43461)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.08.2011 - 324 O 203/11 (https://dejure.org/2011,43461)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. August 2011 - 324 O 203/11 (https://dejure.org/2011,43461)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Verdachtsberichterstattung unter namentlicher Nennung und Abbildung des Betroffenen; Abrufbarkeit der Meldung im Online-Archiv auch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich des Betroffenen

  • damm-mann.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403ff.; 99, 185, 196f.; BVerfG, NJW 2011, 47, 48 m.w.N.; BGH, NJW 2010, 2432, 2433).

    Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre, ohne ihm allerdings einen Anspruch darauf zu vermitteln, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seiner Straftat konfrontiert zu werden (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, NJW 2010, 2432, 2434).

    Für die Intensität der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts kommt es aber auch auf die Art und Weise der Darstellung, insbesondere auf den Grad der Verbreitung des Mediums an (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; BGH, NJW 2010, 2432, 2434).

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 1107/09

    Individualisierende Medienberichterstattung auch bei Sexualstraftaten

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404f.; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, a.a.O.).

    Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre, ohne ihm allerdings einen Anspruch darauf zu vermitteln, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seiner Straftat konfrontiert zu werden (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, NJW 2010, 2432, 2434).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403ff.; 99, 185, 196f.; BVerfG, NJW 2011, 47, 48 m.w.N.; BGH, NJW 2010, 2432, 2433).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Aussagen geeignet sind, eine erhebliche Breitenwirkung zu entfalten und eine besondere Stigmatisierung des Betroffenen nach sich zu ziehen, so dass sie zum Anknüpfungspunkt für eine soziale Ausgrenzung und Isolierung zu werden drohen (vgl. BVerfGE 97, 391, 404f.; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, a.a.O.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Das Persönlichkeitsrecht bietet Schutz vor einer zeitlich uneingeschränkten Befassung der Medien mit der Person des Straftäters und seiner Privatsphäre, ohne ihm allerdings einen Anspruch darauf zu vermitteln, in der Öffentlichkeit überhaupt nicht mehr mit seiner Straftat konfrontiert zu werden (vgl. BVerfGE 35, 202, 233; BVerfG, NJW 2009, 3357, 3358; BGH, NJW 2010, 2432, 2434).
  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Denn die Berichterstattung entsprach den an eine Verdachtsberichterstattung zu stellenden Zulässigkeitsanforderungen (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 f.).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403ff.; 99, 185, 196f.; BVerfG, NJW 2011, 47, 48 m.w.N.; BGH, NJW 2010, 2432, 2433).
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Abgesehen davon, dass es sich bei dem geringen Gewicht des berichteten Vorwurfs um ein ambivalentes Abwägungskriterium handelt, weil es regelmäßig nicht nur das Berichterstattungsinteresse, sondern zugleich die Bedeutung der Persönlichkeitsbeeinträchtigung herabsetzen wird (vgl. BVerfG, NJW-RR 2010, 1195, 1197), ist auch zu berücksichtigen, dass es sich um eine Straftat gegen die staatliche Rechtspflege handelt, woraus bereits ein höheres Berichterstattungsinteresse der Allgemeinheit resultiert als bei einem Delikt zum Nachteil einer einzelnen Privatperson.
  • BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98

    Lebach II

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Für die Intensität der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts kommt es aber auch auf die Art und Weise der Darstellung, insbesondere auf den Grad der Verbreitung des Mediums an (vgl. BVerfG, NJW 2000, 1859, 1860; BGH, NJW 2010, 2432, 2434).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 1745/06

    Bundesverfassungsgericht hebt gerichtliche Untersagung einer Protestaktion gegen

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Allerdings kann auch eine wahre Darstellung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn sie einen Persönlichkeitsschaden anzurichten droht, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht (vgl. BVerfGE 97, 391, 403ff.; 99, 185, 196f.; BVerfG, NJW 2011, 47, 48 m.w.N.; BGH, NJW 2010, 2432, 2433).
  • KG, 28.04.1987 - 9 U 1052/87

    Aufhebung einer einstweiligen Verfügung mit Inhalt der Unterlassung der

    Auszug aus LG Hamburg, 12.08.2011 - 324 O 203/11
    Zwar wird vielfach das zunächst anzuerkennende Berichterstattungsinteresse hinsichtlich eines bloßen Straftatverdachts nachträglich entfallen, sofern der Fortgang der Ermittlungen nicht zur weiteren Verdichtung des Verdachts und schließlich zu einer Verurteilung geführt hat (vgl. KG, NJW 1989, 397, 398).
  • OLG Hamburg, 29.11.2011 - 7 U 80/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Verpflichtung zur Anonymisierung eines im

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 324 O 203/11, vom 12.8.2011 abgeändert.
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